Abrechnung für die Stuhlassistenz mit Hinweisen zur Heilmittelverordnung
Gabriele Voege
(1-Tageskurs)
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Termine: |
Fr.,
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Anmeldeschluss: | Mi., 07.03.2018 |
Status: | abgesagt
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Kursbeschreibung
Die Assistenz am Stuhl ist bei der korrekten Berechnung von Leistungen die Informationsquelle für die Verwaltung schlechthin. Sie ist bei der Behandlung anwesend und kann Auskunft geben zu vorgenommenen Leistungen, aber auch zu Schwierigkeiten und Besonderheiten.
Es ist also von unverkennbarem Vorteil, wenn Abrechnungsgrundlagen, aber auch Besonderheiten der Berechnung von Leistungen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorhanden sind. Jede berechnete Leistung führt zur Honorarsteigerung. Eine informierte Assistenz hilft, Honorareinbußen zu vermeiden
Kursinhalte
- Grundlagen in der Abrechnung
- „Vergessene“ Leistungen
- Was sind „Chairside- Leistungen“
- Privatleistungen beim GKV-Patienten
- Der Unterschied zwischen Mehrleistungen und außervertraglichen Leistungen
- Gründe für Faktorsteigerung erkennen und korrekt berechnen
- Analoge Berechnung
- Honorarverbesserung an konkreten Beispielen
- Heilmittelverordnung: eine aufwändige Leistung ohne Berechnungsmöglichkeiten?
Vorteile
- Weniger „vergessene“ und „verschenkte“ Leistungen
- Korrekte Berechnung und Zuordnung erbrachter Leistungen
- Angemessene, korrekte Honorarfindung
- Korrekt analog berechnen