Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz im Jahr 2015 für zahnärztliches Personal
Zahnarzt für Oralchirurgie Christian Berger
(1-Tageskurs)
mehr über den Referenten erfahren Sie hier
Termine: |
Mi.,
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Anmeldeschluss: | Mo., 13.07.2015 |
Status: | Kurs nicht mehr verfügbar |
Kursbeschreibung
Zahnarzthelfer/innen (ZAH) bzw. Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) mit Kenntnissen im Strahlenschutz, die ihre Kenntnisse im Strahlenschutz ab dem Jahr 2010 erworben haben, sind nach § 18a Abs. 3 der Röntgenverordnung innerhalb eines fünfjährigen Turnus verpflichtet, die Kenntnisse im Strahlenschutz 2015 zu aktualisieren, wenn sie weiter ihre erworbenen Kenntnisse anwenden wollen. Röntgenbescheinigungen die vor dem Jahr 2010 erworben wurden, können ebenfalls im Jahr 2015 aktualisiert werden. Zahnarzthelfer/innen bzw. Zahnmedizinische Fachangestellte dürfen nur mit einem gültigen Röntgenschein in der Praxis röntgen.
Auf Anregung des Zahnärztlichen Arbeitskreises Kempten bietet der ZBV Schwaben auch in Kempten die Möglichkeit der Aktualisierung an!
Achtung: Anmeldung NUR über den ZBV Schwaben wie unten beschrieben und NICHT über diese Seite!
Zusatzinformationen
Anmeldung an: ZBV Schwaben, Lauterlech 41, 86152 Augsburg oder Fax 08 21/3 43 15 22
Das Faxformular können Sie weiter unten mit dem Passwort
Röntgen Personal
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Achtung: Kopie des Röntgennachweises beifügen!!!!
Eine Buchung über diese Homepage ist nicht möglich!