AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zahnärtzlichen Arbeitskreises Kempten e.V.

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Zahnärztlichen Arbeitskreis Kempten e.V. – im folgenden Arbeitskreis genannt – und dem Teilnehmer. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennt der Arbeitskreis grundsätzlich nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 ANMELDUNG

Die Anmeldung erfolgt über die Homepage des Arbeitskreises ( www.zahn.org ) oder durch schriftliche Anmeldung, wobei die Schriftform auch per Fax oder bei Übermittlung durch E-Mail gewahrt wird.
Telefonische Anmeldungen bleiben unberücksichtigt.
Nach Eingang beim Arbeitskreis ist die Anmeldung für den Teilnehmer verbindlich, für den Arbeitskreis tritt die Verbindlichkeit erst mit erfolgter Zahlung ein. Alle Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs und des Zahlungseingangs berücksichtigt. Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung.

§ 3 KURSGEBÜHREN

Die Kursgebühren werden nach Anmeldung in Rechnung gestellt. Soweit zusätzliche Materialkosten anfallen, erhält der Teilnehmer frühzeitig eine Materialliste. Ein entsprechender Hinweis findet sich im Fortbildungsprogramm

§ 4 ZERTIFIKAT

Zum Kursende erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, in dem die Kursteilnahme mit Kurstitel, Dozent, Datum, Dauer und die Zahl der Fortbildungspunkte gemäß den Standards des European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) sowie den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt wird. Dieser Nachweis erfüllt auch die Anforderungen des § 95 d SGB V.

§ 5 FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG, VERZUG

Der Gesamtrechnungsbetrag ist spätestens drei Wochen ( Eingang beim Arbeitskreis ) vor der Veranstaltung durch Zahlung auf das angegebene Konto unter Angabe des Teilnehmers und der Rechnungsnummer per Überweisung zu begleichen.
Überweisungen sind innerhalb von 14 Tage nach Anmeldung zu tätigen.
Bei Überweisungen aus dem Ausland ist zu berücksichtigen, daß Bankspesen zu Lasten des Teilnehmers gehen.
Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, so ist der Arbeitskreis berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls dem Arbeitskreis nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 6 STORNIERUNG / KURSABSAGE

Bei Stornierung durch den Teilnehmer bis zu sechs Wochen vor Kursbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR fällig. Bei Stornierung bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn beträgt die Gebühr/Ausfallentschädigung 50 % der Kursgebühr. Bei Stornierung bis spätestens drei Wochen vor Kursbeginn beträgt die Gebühr/Ausfallentschädigung 80 % der Kursgebühr. Bei späterer Stornierung wird die volle Kursgebühr erhoben. Ein Rücktritt oder eine Kündigung nach Beginn der Veranstaltung kann nicht berücksichtigt werden. Entsprechendes gilt bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung. Dem Teilnehmer bleibt vorbehalten, im Einzelfall einen geringeren Schaden, dem Arbeitskreis bleibt vorbehalten, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.
Die Rücktrittserklärung/die Kündigungserklärung muss schriftlich vorgenommen werden. Entscheidend ist das Datum des Eingangs beim Arbeitskreis. Die Vertretung gemeldeter Teilnehmer ist selbstverständlich möglich.
Der Arbeitskreis behält sich in Ausnahmefällen die Änderung von Terminen, Dozenten und geringfügige Änderungen des Seminarinhalts unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung und des Vertragszwecks vor. Bei Ausfall des Kurses durch Erkrankung des Dozenten, höhere Gewalt oder sonstigen nicht vom Arbeitskreis zu vertretenden wichtigen Gründen (z.B. Nichterscheinen des Dozenten) besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Auch im Falle der mangelnden Durchführbarkeitwegen zu geringer Teilnehmerzahl behält sich der Arbeitskreis den Rücktritt vor.

In diesen Fällen informiert der Arbeitskreis den Teilnehmer umgehend und erstattet ggf. die bereits geleistete Teilnehmergebühr. In jedem Falle beschränkt sich die Haftung ausschließlich auf den Veranstaltungspreis. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegenüber dem Arbeitskreis sind ausgeschlossen, sofern sie von ihm nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden

§ 7 URHEBERRECHT

Fotografieren, Video- und Filmaufnahmen sowie Tonträgeraufnahmen sind in allen vom Arbeitskreis angebotenen Fortbildungsveranstaltungen nicht gestattet, es sei denn, der Referent und die zuständige Kursbetreuung erklären ausdrücklich ihr Einverständnis.
Unsere Veranstaltung wird fotografisch begleitet. Die Teilnehmenden erklären mit ihrer Teilnahme ihr Einverständnis, dass der Kemptener Arbeitskreis vor, während oder nach der Veranstaltung entstandenes Fotomaterial zum Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Internetseite, soziale Medien wie facebook / Instagram) verwenden und veröffentlichen darf.

§ 8 GERICHTSSTAND

Der Gerichtsstand ist Kempten.

§ 9 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle einer ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der Bestimmung nahe kommt.

Diese Bedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt.

Stand: 09.12.2023